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Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der Eigenkontrollverordnungen, z. B. der Selbstüberwachungverordnung Kanal (SüwV Kan) in Nordrhein-Westfalen.
1. Bestandsaufnahme und Bewertung der Betriebs- und Arbeitsanweisung
2. Sichtung und Beurteilung des Berichtswesens und der Dokumentation
3. Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen gemäß den rechtlichen Anforderungen wie z.B.:
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